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   BFH, 29.10.2002 - II R 60/01   

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https://dejure.org/2002,7390
BFH, 29.10.2002 - II R 60/01 (https://dejure.org/2002,7390)
BFH, Entscheidung vom 29.10.2002 - II R 60/01 (https://dejure.org/2002,7390)
BFH, Entscheidung vom 29. Oktober 2002 - II R 60/01 (https://dejure.org/2002,7390)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Erkrankung des Prozessbevollmächtigten - Schuldlose Verhinderung des Revisionsführers - Versäumung der Revisionsbegründungsfrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • Judicialis

    FGO § 55 Abs. 2; ; FGO § 56 Abs. 2 Satz 1; ; FGO § 56 Abs. 2 Satz 2; ; FGO § 120 Abs. 2 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO §§ 55 56 120 124 155; ZPO § 85 Abs. 2
    Rechtsmittelbelehrung; Versäumung der Revisionsbegründungsfrist

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 20.06.1996 - X R 95/93

    Verfristung einer Revision und eines Wiedereinsetzgungsbegehrens

    Auszug aus BFH, 29.10.2002 - II R 60/01
    Dies setzt eine substantiierte, in sich schlüssige Darstellung aller entscheidungserheblichen Tatsachen voraus (BFH-Beschlüsse vom 20. Juni 1996 X R 95/93, BFH/NV 1997, 40; vom 19. Januar 1993 X R 82/92, BFH/NV 1993, 611; vom 22. Dezember 1994 X R 236/93, BFH/NV 1995, 702).
  • BFH, 20.02.1990 - VII R 125/89

    - Zulassungsfreie Revision in Zolltarifsache auch bei FG-Entscheidung über

    Auszug aus BFH, 29.10.2002 - II R 60/01
    Zu dem erforderlichen fristgerechten Vortrag gehören auch die Tatsachen, die die unverschuldete Säumnis belegen sollen (BFH-Urteil vom 20. Februar 1990 VII R 125/89, BFHE 159, 573, BStBl II 1990, 546).
  • BFH, 19.01.1993 - X R 82/92

    Anforderungen an die Darstellungen des Antragsstellers im Rahmen des Antrags auf

    Auszug aus BFH, 29.10.2002 - II R 60/01
    Dies setzt eine substantiierte, in sich schlüssige Darstellung aller entscheidungserheblichen Tatsachen voraus (BFH-Beschlüsse vom 20. Juni 1996 X R 95/93, BFH/NV 1997, 40; vom 19. Januar 1993 X R 82/92, BFH/NV 1993, 611; vom 22. Dezember 1994 X R 236/93, BFH/NV 1995, 702).
  • BFH, 22.07.1991 - III B 22/91

    Unzulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen Fristversäumnis bei

    Auszug aus BFH, 29.10.2002 - II R 60/01
    Denn eine Erkrankung des Prozessbevollmächtigten wird nur dann als schuldlose Verhinderung des Revisionsführers gewertet, wenn sie plötzlich und unvorhersehbar auftritt und so schwer ist, dass es für den Prozessbevollmächtigten unzumutbar ist, die Frist einzuhalten oder rechtzeitig einen Vertreter zu bestellen (BFH-Beschlüsse des vom 23. Juli 1996 V R 29/96, BFH/NV 1997, 125; vom 11. Oktober 1995 VIII B 106/95, BFH/NV 1996, 332; vom 22. Juli 1991 III B 22/91, BFH/NV 1992, 257).
  • BFH, 01.08.1991 - VII B 31/91

    Antrag auf Prozeßkostenhilfe in einem Verfahren wegen eines

    Auszug aus BFH, 29.10.2002 - II R 60/01
    Denn eine Erkrankung des Prozessbevollmächtigten wird nur dann als schuldlose Verhinderung des Revisionsführers gewertet, wenn sie plötzlich und unvorhersehbar auftritt und so schwer ist, dass es für den Prozessbevollmächtigten unzumutbar ist, die Frist einzuhalten oder rechtzeitig einen Vertreter zu bestellen (BFH-Beschlüsse des vom 23. Juli 1996 V R 29/96, BFH/NV 1997, 125; vom 11. Oktober 1995 VIII B 106/95, BFH/NV 1996, 332; vom 22. Juli 1991 III B 22/91, BFH/NV 1992, 257).
  • BFH, 28.09.1995 - IV R 76/94

    Auslegung von Verfahrensvorschriften

    Auszug aus BFH, 29.10.2002 - II R 60/01
    Denn eine Erkrankung des Prozessbevollmächtigten wird nur dann als schuldlose Verhinderung des Revisionsführers gewertet, wenn sie plötzlich und unvorhersehbar auftritt und so schwer ist, dass es für den Prozessbevollmächtigten unzumutbar ist, die Frist einzuhalten oder rechtzeitig einen Vertreter zu bestellen (BFH-Beschlüsse des vom 23. Juli 1996 V R 29/96, BFH/NV 1997, 125; vom 11. Oktober 1995 VIII B 106/95, BFH/NV 1996, 332; vom 22. Juli 1991 III B 22/91, BFH/NV 1992, 257).
  • BFH, 22.12.1994 - X R 236/93

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei fehlerhafter Übermittlung von

    Auszug aus BFH, 29.10.2002 - II R 60/01
    Dies setzt eine substantiierte, in sich schlüssige Darstellung aller entscheidungserheblichen Tatsachen voraus (BFH-Beschlüsse vom 20. Juni 1996 X R 95/93, BFH/NV 1997, 40; vom 19. Januar 1993 X R 82/92, BFH/NV 1993, 611; vom 22. Dezember 1994 X R 236/93, BFH/NV 1995, 702).
  • BFH, 11.10.1995 - VIII B 106/95

    Voraussetzungen der Wertung einer Erkrankung eines Prozeßbevollmächtigten als

    Auszug aus BFH, 29.10.2002 - II R 60/01
    Denn eine Erkrankung des Prozessbevollmächtigten wird nur dann als schuldlose Verhinderung des Revisionsführers gewertet, wenn sie plötzlich und unvorhersehbar auftritt und so schwer ist, dass es für den Prozessbevollmächtigten unzumutbar ist, die Frist einzuhalten oder rechtzeitig einen Vertreter zu bestellen (BFH-Beschlüsse des vom 23. Juli 1996 V R 29/96, BFH/NV 1997, 125; vom 11. Oktober 1995 VIII B 106/95, BFH/NV 1996, 332; vom 22. Juli 1991 III B 22/91, BFH/NV 1992, 257).
  • BFH, 23.07.1996 - V R 29/96

    Voraussetzung der Wertung einer Erkrankung eines Prozessbevollmächtigten als

    Auszug aus BFH, 29.10.2002 - II R 60/01
    Denn eine Erkrankung des Prozessbevollmächtigten wird nur dann als schuldlose Verhinderung des Revisionsführers gewertet, wenn sie plötzlich und unvorhersehbar auftritt und so schwer ist, dass es für den Prozessbevollmächtigten unzumutbar ist, die Frist einzuhalten oder rechtzeitig einen Vertreter zu bestellen (BFH-Beschlüsse des vom 23. Juli 1996 V R 29/96, BFH/NV 1997, 125; vom 11. Oktober 1995 VIII B 106/95, BFH/NV 1996, 332; vom 22. Juli 1991 III B 22/91, BFH/NV 1992, 257).
  • BFH, 13.10.2006 - XI R 4/06

    Wiedereinsetzung; Erkrankung des Prozessbevollmächtigten; Sozietät

    Eine Erkrankung des Prozessbevollmächtigten kann nur dann als schuldlose Verhinderung des Revisionsführers gewertet werden, wenn sie plötzlich und unvorhersehbar auftritt und so schwer ist, dass es für den Prozessbevollmächtigten unzumutbar ist, die Frist einzuhalten oder rechtzeitig einen Vertreter zu bestellen (BFH-Beschluss vom 29. Oktober 2002 II R 60/01, BFH/NV 2003, 482; Gräber/Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 56 Rz 20 "Krankheit").
  • BFH, 16.03.2005 - X R 8/04

    Wiedereinsetzung; Erkrankung des Prozessbevollmächtigten

    c) Das Fehlen einer geeigneten Vorsorgemaßnahme wirkt sich auf die Versäumung der Rechtsmittelfrist nur dann nicht aus, wenn der Prozessbevollmächtigte plötzlich in einer Weise erkrankt, die es ihm --auch wenn er sich allgemein um einen Vertreter gekümmert hat-- unverschuldet unmöglich gemacht hätte, diesen Vertreter rechtzeitig ausreichend zu informieren (BFH-Beschlüsse vom 11. Oktober 1995 VIII B 106/95, BFH/NV 1996, 332, und vom 29. Oktober 2002 II R 60/01 BFH/NV 2003, 482).
  • BFH, 08.02.2008 - XI B 197/07

    Wiedereinsetzung

    Eine Erkrankung des Prozessbevollmächtigten wird darüber hinaus nur dann als schuldlose Verhinderung (des Beschwerdeführers) gewertet, wenn sie plötzlich und unvorhersehbar auftritt und so schwer ist, dass es für den Prozessbevollmächtigten unzumutbar ist, die Frist einzuhalten oder rechtzeitig einen Vertreter zu bestellen (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 29. Oktober 2002 II R 60/01, BFH/NV 2003, 482; vom 11. Oktober 1995 VIII B 106/95, BFH/NV 1996, 332; vom 3. Juli 2003 XI B 15/01, BFH/NV 2004, 48; in BFH/NV 2005, 1341; vom 24. März 2005 XI B 62/04, BFH/NV 2005, 1347, und vom 29. Oktober 2007 VI R 41/06, BFH/NV 2008, 237).
  • BFH, 29.03.2005 - VI B 198/04

    Wiedereinsetzung: Verhinderung eines Sozietätsmitglieds

    Der Senat kann offen lassen, ob die angeführte Krankheit einen hinreichenden Entschuldigungsgrund für die Fristversäumnis darstellt (vgl. z.B. Bundesfinanzhof --BFH--, Beschlüsse vom 29. Oktober 2002 II R 60/01, BFH/NV 2003, 482; vom 17. Februar 1986 VI R 94/85, BFH/NV 1986, 743).
  • BFH, 30.09.2004 - IV R 71/02

    Keine Wiedereinsetzung bei fehlender Vorsorge für krankheitsbedingten Ausfall des

    Unverschuldet ist die Fristversäumnis nach dem klägerischen Vorbringen schon deshalb nicht, weil die Prozessbevollmächtigte mangels einer Zugangsmöglichkeit zu den Büroräumen in der A-Straße 34 keine wirksame Vorsorge dafür getroffen hatte, dass ein anderer Sachbearbeiter die von dem hier tätig gewordenen X bearbeiteten Akten einsehen und ggf. zumindest einen Antrag auf Verlängerung der Revisionsbegründungsfrist (§ 120 Abs. 2 Satz 3 FGO) stellen konnte (BFH-Beschluss vom 29. Oktober 2002 II R 60/01, BFH/NV 2003, 482; vgl. auch Senatsbeschluss vom 27. Juni 2003 IV B 27/02, BFH/NV 2003, 1438).
  • BFH, 24.06.2009 - X B 240/08

    Wiedereinsetzung bei Verhinderung eines Angehörigen einer Sozietät - Wirkung der

    Der Senat kann offenlassen, ob die angeführte Erkrankung einen hinreichenden Entschuldigungsgrund für die Fristversäumnis darstellt (vgl. z.B. Bundesfinanzhof --BFH--, Beschluss vom 29. Oktober 2002 II R 60/01, BFH/NV 2003, 482).
  • FG Münster, 18.02.2004 - 3 V 6258/03

    Betriebsvermögensfreibetrag und Bewertungsabschlag des § 13a ErbStG gehen auch

    die Rechtmäßigkeit der Gleichstellung einer Betriebsveräußerung oder Aufgabe mit einer durch Konkurs erzwungenen Aufgabe bezweifelt, verweist der Senat auf seine entsprechenden Ausführungen im Urteil vom 19.07.2001 Az 3 K 2387/98 Erb (EFG 2001, 1511, rev. unzulässig: BFH-Beschluss vom 29.10.2002, II R 60/01 BFH/NV 2003, 482 ).
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